Die Baumaschine ist das Kapital des Bauunternehmers – und die Baustelle liegt in der Diebstahl- und Bruchschadenstatistik ganz vorn. Die Deckung von Maschinen ist dennoch einer der häufigsten blinden Flecken der CAR-Welt, weil sie an der Grenze dreier Kategorien sitzt: Baugerät, Vermögensgegenstand und Fahrzeug zugleich. Dieser Artikel zeichnet diese Grenzen nach.
Erstens: die Maschine als Baugerät – per Klausel an die CAR anschließbar, in der Regel auf die Baustelle und die Projektlaufzeit begrenzt. Zweitens: die Maschine als Vermögensgegenstand – eine eigenständige Maschinenversicherung (Maschinenbruch, Elementarschaden, Diebstahl), die nicht an das Projekt, sondern an die Maschine gebunden ist und auch dort schützt, wo die CAR nicht hinreicht. Drittens: die Maschine als Fahrzeug – verfügt sie über ein amtliches Kennzeichen und nimmt am Straßenverkehr teil, eröffnet sich die Welt der Kfz-Haftpflicht- und Kaskoversicherung. Die Details dieses dreifachen Grenzgebiets auf der Schwesterseite: Versicherung von Baumaschinen.
Wer für ein einzelnes Projekt eine Maschine mitbringt (oder mietet), für den kann die CAR-Klausel ausreichen. Wer seinen Maschinenpark als tägliches Arbeitsmittel auf mehreren Baustellen einsetzt, für den bietet die eigenständige Maschinenversicherung durchgehenden Schutz – ohne projektweise Neuregelung. Beides lässt sich auch kombinieren: der feste Park mit eigenständiger Deckung, projektspezifisches Großgerät mit Klausel. Nur eine Lösung ist falsch: zu glauben, „irgendeine Versicherung wird das schon decken“, und erst im Schadenfall festzustellen, dass keine es tut.
Handwerkzeug und Kleingeräte lassen sich in der Regel mit Sublimits und strengeren Lagerungsanforderungen decken: verschlossene, bewachte Lagerung außerhalb der Arbeitszeit, individuelle Kennzeichnung bei höheren Werten. Der Aufbruch des Containers ist das häufigste Schadenbild – der Artikel zum Diebstahl zeigt, was der Versicherer in einem solchen Fall erwartet und was dokumentiert werden sollte.
Bei einer gemieteten Maschine legt der Mietvertrag die Schadenslast in der Regel dem Mieter zur Last – die Frage ist, welche Versicherung diese Last übernimmt. Die eigene Deckung des Vermieters, die CAR-Klausel des Mieters oder dessen Maschinenversicherung – mindestens eine der drei muss die Situation tatsächlich abdecken: Artikel zu gemieteten Maschinen. Bei der Angebotsanfrage ist die Maschinenliste (Typ, Wert, eigen/gemietet) deshalb ein Pflichtfeld im Projekt-Datenblatt.
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