Wissen · Schadenfälle

Nachbargebäude gerissen: der Haftpflichtschaden

Das Telefon klingelt: Der Nachbar hat Risse in der Wand seines Wohnzimmers entdeckt und macht Ihre Baustelle dafür verantwortlich. Von hier aus gibt es zwei Wege: einen dokumentierten, in geordneten Bahnen verlaufenden Haftpflichtschadenfall – oder einen jahrelangen Streit darüber, ob der Riss überhaupt neu ist. Welcher Weg sich öffnet, entscheidet sich größtenteils in den Wochen vor Baubeginn.

Kurz gesagt:
  • Ein Schaden am Nachbargebäude ist der klassische Fall für den Haftpflicht-Teil der CAR.
  • Die Zustandsaufnahme vor Baubeginn ist die beste Beweisquelle – in beide Richtungen.
  • Bei erschütterungsintensiven Verfahren (Abbruch, Pfählung, Verdichtung) gehen Zustandsaufnahme und Erschütterungsmessung Hand in Hand.
  • Eine korrekte, dokumentierte Kommunikation mit dem Nachbarn ist selbst schon Schadenminderung.

Warum reißt die Wand des Nachbarn?

Die typischen Ursachen: Bodenbewegungen neben Gründung und Baugrubenaushub, Setzungen durch Entwässerung, Erschütterungen durch Abbruch und Verdichtung, der Verkehr schwerer Maschinen. Der Nachweis der Ursache-Wirkungs-Kette ist eine technische Frage – Gutachter, geodätische Messung, Rissweitenmesser –, und genau deshalb ist das das Hauptfeld für Streitigkeiten: Die meisten alten Gebäude haben bereits frühere Risse. Das entscheidet die Zustandsaufnahme.

Die Zustandsaufnahme: preiswert und entscheidend

Vor Baubeginn sollte für die Gebäude im Einwirkungsbereich eine dokumentierte Erfassung erstellt werden: Foto und Video der Fassaden und – mit Zustimmung der Eigentümer – der Innenräume, mit Datum, bei Bedarf mit einem Sachverständigenprotokoll. Das schützt beide Seiten: Es bestätigt einen berechtigten Anspruch rasch und beendet einen unbegründeten rasch. Bei erschütterungsintensiven Arbeiten ist die kontinuierliche oder abschnittsweise Erschütterungsmessung die zweite Schicht. Der Artikel zum Tiefbau überträgt dieselbe Routine auf unterirdische Arbeiten.

Wenn die Meldung eintrifft

Die Reihenfolge der Schritte: die schriftliche Erfassung der Beschwerde (was, wo, wann festgestellt); eine Ortsbesichtigung mit dem Nachbarn, mit Fotos; das Zusammenstellen der Daten der betroffenen Arbeitsphase aus dem Bautagebuch; und die Meldung des Anspruchs des Geschädigten an den Versicherer über die Schadenhotline – auch bei einem Haftpflichtschaden ist das der Weg: Artikel zur Meldung. Wichtig: Vor Ort sollte keine haftungsanerkennende Erklärung abgegeben werden – die Regulierung des Schadenfalls verläuft gemeinsam mit dem Versicherer, und ein voreiliges Versprechen erschwert die Regulierung.

Gute Nachbarschaft als Schadenminderung

Die Erfahrung ist einfach: Der informierte Nachbar beschwert sich, der ignorierte Nachbar klagt. Die Vorstellung vor Baubeginn, ein erreichbarer Ansprechpartner, die Vorankündigung lauter Phasen sind keine Rechtspflicht, sondern Projektschutz – und im Streitfall ein Beweis für Treu und Glauben. Wenn der Fall trotzdem stockt oder die Standpunkte auseinandergehen, helfe ich als Makler dem Kunden, soweit ich kann: Artikel zu stockenden Schadenfällen. Wie der Teil funktioniert: Artikel zum Haftpflicht-Teil.

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Dieser Artikel ist rein informativ, enthält allgemeine Informationen und stellt kein Angebot und keine Versicherungs- oder Rechtsberatung dar. Die konkreten Deckungen werden durch die jeweils geltenden Vertragsbedingungen der Versicherer bestimmt; die Sektionsstruktur und der Umfang der Erweiterungen unterscheiden sich von Versicherer zu Versicherer. Im Schadenfall ist der primäre Weg die Schadenhotline oder das Online-Portal des Versicherers; wenn der Fall stockt oder strittig ist, helfe ich als Makler dem Kunden, soweit möglich.

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