Diese Liste ist für die Wand des Baucontainers gedacht: ausgedruckt, damit man sich im Schadenfall nicht erinnern muss, sondern nur abhaken. Die Hintergrunderklärung steht im Dokumentations-Artikel und im Melde-Artikel – dies hier ist die vor Ort einsetzbare Fassung.
Kurz gefasst:
- Reihenfolge: Sicherheit → Schadenminderung → Dokumentation → Meldung über die Schadenhotline des Versicherers.
- Den Schauplatz vor dem Fotografieren nicht „aufräumen".
- Bei jedem Schritt: Datum, Name, Foto.
Sofort (in der ersten Stunde)
- ☐ Personensicherheit: Verletzte versorgen, Bereich absperren, Gefahr beseitigen
- ☐ Behörden, falls nötig: bei Feuer die Feuerwehr, bei Diebstahl/Einbruch die Polizei (Anzeige erstatten!), bei Personenschäden den Rettungsdienst
- ☐ Schadenminderung: die Ausbreitung des Schadens stoppen (provisorische Abdeckung, Wasser absperren, Strom abschalten) – vor dem Eingriff ein Schnellfoto!
- ☐ Die Schritte und Kosten der Schadenminderung festhalten (Rechnungen, Arbeitsstunden)
Dokumentation (noch am selben Tag)
- ☐ Foto/Video mit Datum: Übersichtsaufnahmen (die gesamte Umgebung) + Detailaufnahmen (die Schäden aus der Nähe), aus mehreren Blickwinkeln
- ☐ Eintrag im Bautagebuch: was passiert ist, wann, wer es bemerkt hat, in welcher Bauphase
- ☐ Name und Kontaktdaten von Zeugen · beteiligte Subunternehmer festhalten
- ☐ Bei einem Wetterereignis: Vorhersage/Warnung sichern (Screenshot), Messdaten, falls verfügbar
- ☐ Bei Diebstahl: Liste der entwendeten Gegenstände (anhand der Bestandsaufzeichnung), Fotos der Einbruchsspuren, polizeiliches Aktenzeichen
- ☐ Unterlagen zusammenstellen, die den Zustand vor dem Schaden belegen (wöchentliche Routinefotos, Zustandserfassung)
Meldung (ohne Verzögerung)
- ☐ Meldung über die Schadenhotline oder das Online-Portal des Versicherers – Kontaktdaten: Police / Website des Versicherers
- ☐ Bereithalten: Policennummer, Zeitpunkt, Ort und Beschreibung des Schadenereignisses, geschätzter Schadenwert, Ansprechpartner
- ☐ Aktenzeichen und Sachbearbeiter notieren · die Bestätigung der Meldung sichern
- ☐ Bei Schäden an gemieteten Maschinen/Geräten: auch den Vermieter benachrichtigen
- ☐ Bei einem Schaden an Dritten (Nachbar, Passant): die Daten des Geschädigten, ohne Haftungsanerkenntnis (Artikel)
Bis zur Besichtigung
- ☐ Den Zustand des Schadenortes über die Schadenminderung hinaus bewahren – oder vor jedem Eingriff eine vollständige Fotoserie anfertigen
- ☐ Beschädigte Materialien/Konstruktionen aufbewahren (den „Schutt" nicht wegschaffen – der Sachverständige will ihn sehen)
- ☐ Dokumentenmappe zusammenstellen: Police, Auszug aus dem Bautagebuch, Fotos, Rechnungen, Protokolle
Wenn der Fall nach der Meldung stockt oder strittig wird, melden Sie sich: als Makler trete ich genau dort ein. Die tägliche Liste zur Vorbeugung: Schadenverhütung.
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Dieser Artikel ist rein informativ, enthält allgemeine Informationen und stellt kein Angebot und keine Versicherungs- oder Rechtsberatung dar. Die konkreten Deckungen werden durch die jeweils geltenden Vertragsbedingungen der Versicherer bestimmt; die Sektionsstruktur und der Umfang der Erweiterungen unterscheiden sich von Versicherer zu Versicherer. Im Schadenfall ist der primäre Weg die Schadenhotline oder das Online-Portal des Versicherers; wenn der Fall stockt oder strittig ist, helfe ich als Makler dem Kunden, soweit möglich.
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