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Subunternehmerkette: wer ist mitversichert?

Die Realität eines Bauprojekts ist die Kette: Generalunternehmer, Fach-Subunternehmer, deren Subunternehmer – und am Ende der Kette oft eine zweiköpfige Brigade, von der die Police noch nie gehört hat. Eine der größten Stärken der Bauleistungsversicherung ist, dass sie diese gesamte Kette unter eine gemeinsame Deckung stellen kann – aber nur, wenn der Policenwortlaut das auch wirklich hergibt.

Kurz gefasst:
  • Subunternehmer lassen sich in der Regel in den Versichertenkreis der Bauleistungsversicherung einbeziehen – entscheidend ist die Definition in der Police.
  • Eine gute Formulierung gilt für die gesamte Kette, nicht nur für die direkten (namentlich genannten) Subunternehmer.
  • Die Einbeziehung befreit den Subunternehmer nicht von seinen eigenen Deckungen – Geräte, Werkzeug, andere Aufträge.
  • Die Führung der Kettenübersicht (wer, was, ab wann) gehört zur Verwaltung durch den Generalunternehmer.

Warum lohnt sich die Einbeziehung der Kette?

Weil bei Schäden innerhalb des Versichertenkreises die Police die Sache regelt, nicht ein Gerichtsverfahren. Verursacht ein eingebundener Subunternehmer einen Schaden am Bauwerk, ist das ein Fall für den Sachteil – der Versicherer wendet sich in der Regel nicht gegen seinen eigenen Versicherten. Ist die Kette nicht in die Police einbezogen, wird derselbe Schaden zum Regressfall: Der Versicherer zahlt und holt sich den Betrag anschließend beim Verursacher zurück – bei der kleinen Firma am Ende der Kette, für die das ihr Ende bedeuten kann. Die Einbeziehung ist also keine Großzügigkeit, sondern Projektschutz: Wer haftet für einen vom Subunternehmer verursachten Schaden?

Was sagt die Police – und worauf muss man achten?

Der Schlüssel liegt in der Definition des Versichertenkreises. Die starke Variante gilt für die gesamte Kette („sämtliche an der Projektrealisierung beteiligten Sub- und Sub-Subunternehmer“); die schwächere nur für namentlich genannte oder direkte Subunternehmer. Im Schadenfall ist der Unterschied gravierend: Eine auf der dritten Ebene der Kette tätige Brigade ist im einen Fall eingeschlossen, im anderen nicht. Bei der Prüfung lautet die Frage also nicht, ob die Deckung sich „auf Subunternehmer erstreckt“, sondern wie weit sie reicht – das ist nach der Methode des Leitfadens zum Lesen von CAR-Bedingungen im Deckblatt und in den Begriffsbestimmungen zu suchen.

Was die Einbeziehung nicht löst

Ein in die Bauleistungsversicherung eingebundener Subunternehmer ist bei Schäden am Projekt geschützt – aber sein eigenes Gerät und Werkzeug (sofern nicht in der Police aufgeführt), seine Tätigkeit auf anderen Baustellen und sein allgemeiner Geschäftsbetrieb verlangen weiterhin nach eigener Deckung: Sicht des Subunternehmers, eigenständige Haftpflichtversicherung. Als Subunternehmer lautet die richtige Frage daher zweigeteilt: „Bin ich in der Projektpolice eingeschlossen?“ und „Wofür brauche ich selbst eine Deckung?“

Die Routine des Generalunternehmers

An der Spitze der Kette ist die Pflege der Deckung eine Frage administrativer Disziplin: eine aktuelle Subunternehmerliste, der Umgang mit neu hinzukommenden Firmen (ist laut Bedingungen eine Meldung an den Versicherer nötig?), eine einheitliche Handhabung der Versicherungspunkte in den Subunternehmerverträgen und das Einfordern von Bestätigungen dort, wo auch eine eigene Deckung des Subunternehmers erwartet wird. Dafür gibt es eine Checkliste zum Abhaken: Ketten-Checkliste. Aus Sicht des Bauherrn ist das dieselbe Kontrollfrage: Worauf sollte er bei der Police achten?

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Dieser Artikel ist rein informativ, enthält allgemeine Informationen und stellt kein Angebot und keine Versicherungs- oder Rechtsberatung dar. Die konkreten Deckungen werden durch die jeweils geltenden Vertragsbedingungen der Versicherer bestimmt; die Sektionsstruktur und der Umfang der Erweiterungen unterscheiden sich von Versicherer zu Versicherer.

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