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Für wen ist die CAR/EAR? Bauunternehmer & Bauherr

Viele denken bei der Bauleistungsversicherung an eine Pflichtübung des Bauunternehmers – dabei ist die CAR/EAR mindestens ebenso die Sache des Bauherrn. Schäden fragen nicht nach Rollenverteilung; die Deckung muss aber genau abbilden, wer im Projekt was riskiert. Betrachten wir die beiden Sichtweisen getrennt.

Kurz gefasst:
  • Für den Bauunternehmer ist die CAR/EAR Bilanzschutz und Voraussetzung für den Markteintritt: Sie erfüllt Ausschreibungs- und Auftraggeberanforderungen.
  • Für den Bauherrn schützt sie das eigene Geld: Hinter Anzahlung, Teilrechnungen und dem bereits verbauten Wert soll eine Deckung stehen.
  • Der Subunternehmer kann in der Regel über die Police des Generalunternehmers in die Deckung einbezogen werden – das sollte er aber nachweislich wissen, nicht nur vermuten.
  • Bei privaten Bauherren verlangt die Frage eine ehrliche Abwägung – bei kleinen Arbeiten ist nicht immer eine eigene Projektdeckung nötig.

Die Sicht des Bauunternehmers

Als Haupt- oder Generalunternehmer ist das entstehende Bauwerk praktisch der größte exponierte Vermögenswert der Firma: Der bereits über Teilrechnungen fakturierte, aber noch nicht übergebene Wert kann durch Sturm, Feuer oder Diebstahl beschädigt werden. Die CAR/EAR nimmt genau dieses Bilanzrisiko ab, und zunehmend verlangen Ausschreibungen und Auftraggeberverträge sie ohnehin von vornherein – maßgeblich ist immer die konkrete Ausschreibung. Wer im Jahr mehrere Projekte abwickelt, für den ist der Jahres-Rahmenvertrag der naheliegende Weg.

Die Sicht des Bauherrn

Als Bauherr unterliegt man leicht dem Irrtum, „die Versicherung sei Sache des Bauunternehmers“. Der Schaden trifft aber letztlich Ihre Investition: die gezahlte Anzahlung, der bereits verbaute Wert, die durch Verzögerungen entstehenden Mehrkosten wirken sich auf Ihrer Seite aus. Deshalb liegt es im Interesse des Bauherrn, dass für das Projekt eine echte, richtig bemessene Deckung besteht – sei es, dass Sie die Police selbst abschließen und auf den gesamten Kreis der Bauunternehmer ausweiten, sei es, dass Sie sie vom Bauunternehmer verlangen und prüfen. Der Vergleich der beiden Modelle: Wer sollte die CAR abschließen?

Die Sicht des Subunternehmers

Als Subunternehmer lautet die erste Frage: Erstreckt sich die Police des Generalunternehmers auch auf Sie? In der Regel kann er in den Kreis der Versicherten einbezogen werden – das sollte man aber nicht vom Hörensagen, sondern nachweislich wissen, denn das untere Ende der Kette bleibt oft ohne Deckung. Für eigenes Werkzeug und eigene Maschinen sowie für die Haftung auf anderen Baustellen braucht es hingegen eine eigene Deckung. Die Einzelheiten: die Subunternehmerkette.

Und der private Bauherr?

Beim Bau eines Einfamilienhauses oder bei einer Renovierung in Eigenregie ist die Lage differenzierter: Bei kleinen Arbeiten kann das Duo aus Haftpflichtversicherung des Bauunternehmers und Wohngebäudeversicherung ausreichen, bei höherem Wert ist aber auch dort eine Projekt-CAR zu erwägen. Dazu zwei ehrliche Beiträge: kleines Projekt – braucht es eine eigene Versicherung? und Renovierung aus Sicht des Eigentümers.

Der gemeinsame Punkt

Ganz gleich, in welcher Rolle Sie am Tisch sitzen: Eine gute Deckung ist kein Streit um Rollenverteilung, sondern ein gemeinsames Interesse. Das Projekt ist dann geschützt, wenn es genau einmal, richtig bemessen versichert ist und jeder Beteiligte seinen Platz kennt – das regeln der Vertrag, die Versicherungsbestätigung und eine vernünftige Abstimmung. Wenn Sie dabei Unterstützung brauchen: die Zielgruppen-Auswahlseite führt Sie auf beiden Wegen durch.

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Dieser Artikel ist rein informativ, enthält allgemeine Informationen und stellt kein Angebot und keine Versicherungs- oder Rechtsberatung dar. Die konkreten Deckungen werden durch die jeweils geltenden Vertragsbedingungen der Versicherer bestimmt; die Sektionsstruktur und der Umfang der Erweiterungen unterscheiden sich von Versicherer zu Versicherer.

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