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Renovierung aus Sicht des Eigentümers

Der Großteil von epites.biz dreht sich um die Welt der Bauunternehmer und Bauherren – dieser Artikel ist eine Ausnahme: Er richtet sich an Wohnungseigentümer, die vor einer Renovierung stehen. Denn die Deckung der Handwerker ist die eine Seite; die andere ist, was in diesem Fall mit Ihrer eigenen Wohngebäudeversicherung passiert und was Sie vor Beginn der Arbeiten regeln sollten.

Kurz gefasst:
  • Die Renovierung kann für die Wohngebäudeversicherung ein meldepflichtiger Umstand sein – je nach Bedingungen.
  • Einen Teil der Schäden während der Bauphase deckt die Wohngebäudeversicherung nur eingeschränkt – vor allem, wenn das Gebäude aufgerissen ist.
  • Nach der Deckung der Handwerker-Bauunternehmer zu fragen ist keine Unhöflichkeit, sondern normale Praxis.
  • Bei größeren, die Statik betreffenden Arbeiten stellt sich auch im privaten Umfeld die Frage der Projektdeckung (CAR).

Die eigene Wohngebäudeversicherung: was sollten Sie wissen?

Drei Fragen lohnt es sich vor Beginn der Arbeiten mit dem eigenen Versicherer (oder über Ihren Makler) zu klären: Muss die Renovierung gemeldet werden – und bei welchen Arbeiten? Wie verhält sich die Deckung während der Arbeiten – etwa bei geöffnetem Dach, abgeklemmter Alarmanlage oder einem unbewohnten Zeitraum? Und was bedeutet die Wertsteigerung – die Erhöhung der Versicherungssumme nach Abschluss der Renovierung, damit keine Unterversicherung entsteht? Die Details für den privaten Bereich leben auf der Schwesterseite lakas.biz – dort gibt es zum Thema „vor und während der Renovierung“ einen eigenen Artikel.

Die Deckung der Handwerker: was sollten Sie fragen?

Zwei einfache Fragen genügen: „Haben Sie eine Betriebshaftpflichtversicherung?” (bei einem Schaden am Nachbarn oder an den von der Arbeit nicht betroffenen Teilen der Wohnung greift in der Regel diese Deckung) – für einen Schaden am eigentlichen Gegenstand der Arbeit bieten viele Bedingungen jedoch nur mit einer eigenen Klausel Deckung (Tätigkeits- bzw. Erfüllungsschaden), das sollten Sie gezielt nachfragen. Und bei größeren Arbeiten: „Ist die Arbeit selbst versichert (CAR)?” Die Antworten sollten Sie sich mit einer Versicherungsbestätigung belegen lassen – ein seriöser Unternehmer empfindet das nicht als Beleidigung, sondern als Routine. Die Prüflogik ist dieselbe wie im Großen: worauf bei der Police achten? – nur in kleinerem Maßstab.

Wann stellt sich zu Hause die Frage der Projektdeckung?

Die Grenzlinie verläuft entlang der Art der Arbeiten: Malern und Verlegen von Bodenbelägen erfordert in der Regel keine eigene Projektversicherung; ein Dachaustausch, ein Dachgeschossausbau oder ein die Tragstruktur betreffender Umbau grenzt dagegen bereits an die Welt der CAR – dort haben das aufgerissene Gebäude und das Risiko für die Nachbarn Projektgröße: Artikel zu kleinen Projekten, Dachsanierung, Altbestand. Beim Hausbau mit Generalunternehmer zeigt der Artikel zum Einfamilienhaus das Gesamtbild.

Das gute Drehbuch

Vor der Renovierung: Abstimmung mit der eigenen Wohngebäudeversicherung, Bestätigung der Handwerker, fotografische Zustandsaufnahme (besonders bei gemeinsamen Wänden – auch mit Blick auf die Ruhe des Nachbarn: die Logik des Artikels zu Rissschäden im Kleinen). Nach der Renovierung: Meldung der Wertsteigerung, Erfassung neuer Einrichtungsgegenstände. Wenn Sie dabei Hilfe brauchen: Für den privaten Bereich steht lakas.biz, für den Projektbereich die Beratung von epites.biz zur Verfügung – beide treffen sich beim selben Versicherungsmakler.

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Dieser Artikel ist rein informativ, enthält allgemeine Informationen und stellt kein Angebot und keine Versicherungs- oder Rechtsberatung dar. Die konkreten Deckungen werden durch die jeweils geltenden Vertragsbedingungen der Versicherer bestimmt; die Sektionsstruktur und der Umfang der Erweiterungen unterscheiden sich von Versicherer zu Versicherer.
Schwesterseite in der Familie: lakas.biz – Wohngebäudeversicherung, mit eigenem Artikel zur Renovierung.

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