Wissen · Projektsituationen

Einfamilienhaus als Generalunternehmer: Deckung

Für den Bauunternehmer ist das Einfamilienhaus oft Routinearbeit – für den Auftraggeber die größte Investition seines Lebens. Diese Asymmetrie prägt die versicherungstechnische Eigenart dieses Bereichs: kleine Organisation, hoher Einsatz, viel Handarbeit, enges Budget. Sehen wir uns an, wie ein gutes Grunddeckungsbild beim Hausbau aussieht.

Kurz gefasst:
  • Die Projekt-CAR funktioniert auch beim Hausbau: Der Werkwert und die Bauzeit bilden den Rahmen.
  • Wer als Generalunternehmer mehrere Häuser pro Jahr baut, für den ist der Jahres-Rahmenvertrag praktischer.
  • Auf Seiten des privaten Auftraggebers stellt sich die Frage: Wer schließt die Versicherung ab, und was bekommt er davon nachweislich zu sehen?
  • Wegen der Nähe der Nachbarn spielt auch hier der Haftpflicht-Teil keine Nebenrolle.

Die Seite des Bauunternehmers

Als Generalunternehmer ist das entstehende Haus ein bedeutender Posten in der Bilanz des Unternehmens: Das bezahlte Material und die erbrachte Arbeit können durch Feuer oder Sturm beschädigt werden – gerade dann, wenn die Teilrechnung noch nicht ausgeglichen ist. Bei einem einzelnen Haus ist die Projekt-Police der natürliche Weg; bei mehreren parallelen Häusern pro Jahr nimmt der Jahres-Rahmenvertrag die Verwaltungsarbeit ab. Die Einbindung der Fach-Subunternehmer (Haustechnik, Elektriker, Fliesenleger) in die Police ist auch hier zu klären: Artikel zur Subunternehmerkette.

Die Seite des Auftraggebers

Der private Bauherr ist in der Regel kein Versicherungsfachmann – doch auch er sollte sich zwei Fragen stellen. Erstens: Wer versichert das entstehende Haus? Wenn es der Bauunternehmer ist, sollte er eine Bestätigung verlangen und prüfen, wofür sie gilt (einfache Checkliste); wenn niemand, ist das ein Gespräch wert. Zweitens: Wie sieht es auf der eigenen Seite aus? Das bestehende Gebäude auf dem Grundstück, das selbst beschaffte Material und Fragen der Haftung während der Bauzeit – darüber informiert der Artikel aus Eigentümersicht sowie die Schwesterseite lakas.biz.

Das hausspezifische Risikobild

Die offenen Wochen zwischen Dachstuhl und Dachdeckung sind das Hauptrisikofeld für Elementarschäden; das auf der Baustelle gelagerte Material (Ziegel, Dämmung, Fenster und Türen) ist es für Diebstahl; die Nähe der Nachbargebäude – besonders bei Doppelhäusern und geschlossener Bauweise – für Haftpflichtschäden. Bei erschütterungsintensiven Arbeiten (Fundamentierung, Abbruch) ist die Zustandserfassung der Nachbargebäude vor Baubeginn preisgünstig und von unschätzbarem Wert: Artikel zum Nachbarschaden.

Ein ehrliches Wort zur Größe

Nicht jeder Hausbau braucht die volle Ausstattung – doch das Gefühl der „kleinen Arbeit“ täuscht: Der Schaden richtet sich nicht nach der Größe der Arbeit, sondern nach dem Wert und dem Umfeld. Für die Entscheidung ehrliche Gesichtspunkte: Kleinprojekt – braucht es eine eigene Versicherung? Geht es um eine mit dem Wohnungsbau verbundene Pflichtkonstruktion, ist die jeweils geltende Rechtsvorschrift maßgeblich: Details hier.

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Dieser Artikel ist rein informativ, enthält allgemeine Informationen und stellt kein Angebot und keine Versicherungs- oder Rechtsberatung dar. Die konkreten Deckungen werden durch die jeweils geltenden Vertragsbedingungen der Versicherer bestimmt; die Sektionsstruktur und der Umfang der Erweiterungen unterscheiden sich von Versicherer zu Versicherer.

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