Wissen · Ausschreibung & Vertrag

Wer schließt die Bauversicherung ab?

Die ewige Frage der CAR-Welt: Soll der Bauherr eine große Police für alle abschließen, oder bringt der Generalunternehmer seine eigene mit? Beide Modelle funktionieren – bei großen Projekten gibt es für beide reichlich Beispiele. Nur eine Antwort ist falsch: wenn beide Seiten glauben, der andere habe es schon geregelt.

Kurz gefasst:
  • Bauunternehmer-Deckung: Der Generalunternehmer schließt ab, der Bauherr prüft – das häufigere Modell.
  • Bauherren-Deckung: Der Bauherr schließt eine Police ab, die alle Beteiligten einschließt – bei großen Projekten mit mehreren Bauunternehmern sprechen starke Argumente dafür.
  • Die Entscheidung gehört in den Vertrag: wer abschließt, wofür, in welcher Höhe, bis wann.
  • Unabhängig vom Modell gilt: Der gesamte Kreis der Beteiligten sollte in den Versichertenkreis aufgenommen werden.

Die Bauunternehmer-Deckung

Die übliche Konstellation: Der Generalunternehmer schließt die Bauleistungsversicherung ab (oder deckt sie über seinen Rahmenvertrag ab), und Vertrag sowie Ausschreibung schreiben die Parameter vor. Ihr Vorteil ist die Flexibilität – er bindet sie in sein eigenes Risikomanagement ein –, sowie der Umstand, dass die Prämie im Werklohn kalkuliert ist. Aufgabe des Bauherrn ist in diesem Fall die Kontrolle: nicht ob das Papier vorhanden ist, sondern was es enthält – Summen, Umfang, Selbstbeteiligungen, Laufzeit: Beitrag zur Kontrolle + Checkliste.

Die Bauherren-Deckung

Bei großen Projekten – mehrere Bauunternehmer, gestaffelte Umsetzung, hoher Fremdkapitalanteil – sprechen Argumente für eine eigene Police des Bauherrn: einheitliche Deckung (keine Lücken oder Überschneidungen an den Grenzen der Bauunternehmer-Policen), direkte Kontrolle (der Bauherr sieht und gestaltet die Bedingungen selbst) und eine einfachere Koordination der Schadenregulierung. Im Gegenzug trägt der Bauherr die Verwaltung, und auch die Prämie fällt bei ihm an – die er allerdings in den Preisen der Unternehmer geltend machen kann. Dieses Modell ist bei Wohnanlagen-Entwicklungen und großen Industrievorhaben verbreitet.

Der Vertrag entscheidet – schriftlich

Für welches Modell man sich auch entscheidet: Die Versicherungsklausel des Bauvertrags sollte festhalten: wer abschließt, welche Deckung, mit welcher Versicherungssumme und welchen Limits, mit welcher Selbstbeteiligung, von wann bis wann, und wie sie nachgewiesen wird. Der Klauseltext ist auch eine rechtliche Frage – seinen versicherungstechnischen Inhalt sollte man aber auch fachlich prüfen lassen, denn eine schlecht formulierte Klausel (z. B. eine nicht erfüllbare Nachweisform) kann den Projektstart verzögern.

Der Versichertenkreis: der gemeinsame Nenner

Das gemeinsame Minimum aller Modelle: Der Versichertenkreis der Police sollte die gesamte Akteurslandschaft des Projekts abdecken – Bauherr, Generalunternehmer, Subunternehmer, in begründeten Fällen auch den Planer. So werden Schäden am Bauwerk zwischen den Beteiligten in der Regel innerhalb der Police geregelt; für Haftpflichtschäden, die sich die Versicherten gegenseitig zufügen, braucht es hingegen eine Kreuz-Haftpflicht-Klausel (Cross Liability) – diese muss ausdrücklich beantragt werden. Details zum Umgang mit der Kette: Subunternehmerkette; bei Konsortialkonstellationen: Beitrag zum Konsortium.

Eine Frage zugeschnitten auf Ihr eigenes Projekt? Buchen Sie eine kostenlose 20-minütige Projekt-Konsultation →

Dieser Artikel ist rein informativ, enthält allgemeine Informationen und stellt kein Angebot und keine Versicherungs- oder Rechtsberatung dar. Die konkreten Deckungen werden durch die jeweils geltenden Vertragsbedingungen der Versicherer bestimmt; die Sektionsstruktur und der Umfang der Erweiterungen unterscheiden sich von Versicherer zu Versicherer.

Verwandte Artikel

Fordern Sie ein Angebot an – der erste Schritt dauert 20 Minuten.

Als unabhängiger Makler konkurrieren die Versicherer um Sie – nicht umgekehrt. Für die Beratung berechne ich keine Gebühr – die Vermittlungsvergütung zahlt der Versicherer, sie ist Teil der Versicherungsprämie.

Termin buchen