Eine CAR/EAR-Bedingung ist kein Roman, aber auch nicht unlesbar: Wer weiß, wo er anfangen soll, dem zeichnet sich das Wesentliche binnen zwanzig Minuten ab. Dieser Schnellleitfaden zeigt in fünf Schritten, was Sie wo suchen sollten – nicht für Juristen geschrieben, sondern für Entscheider.
Die erste Seite entscheidet die meisten Streitfragen: wer ist Versicherungsnehmer, wer sind die Versicherten (erstreckt sich der Schutz auf Subunternehmer?), was ist die versicherte Tätigkeit und das Baustellengebiet, von wann bis wann gilt die Deckung. Fehlt hier jemand oder etwas – zum Beispiel das untere Ende der Kette oder das bestehende Gebäude –, lässt sich das durch keinen noch so schön formulierten Text an späterer Stelle ausgleichen.
Die zwei Sektionen arbeiten mit getrennten Limiten. Auf der Sachteil-Seite sollte sich die Versicherungssumme am vollen Wert des Bauwerks orientieren; auf der Haftpflicht-Seite sollte sich das Limit am Risiko des Umfelds orientieren. Achten Sie auch auf die Unterlimite: Für einzelne Schadenarten (etwa Diebstahl oder Wasserschaden) kann innerhalb der Hauptsumme ein kleinerer Deckel gelten.
Die CAR/EAR-Welt baut auf einem internationalen Klausel-Set auf – die Reihe der nummerierten Klauseln in der Bedingung zeigt, was aufgenommen wurde: Gewährleistungszeitraum, Lagerung, Überstunden- und Expresskosten, Erdbeben, Streikrisiken. Man muss nicht alle kennen: Zu prüfen ist, ob die Klauseln, die zu den tatsächlichen Risiken des Projekts gehören, aufgenommen wurden. Ein guter Ausgangspunkt dafür ist die Deckungs-Landkarte.
Die Ausschlussliste hat zwei Schichten: Manches ist endgültig draußen (Vertragsstrafe, Abnutzung – Vorsatz in der Regel als Leistungsfreiheitsgrund), und manches ist an Bedingungen geknüpft – der Diebstahlschaden kann an die Bewachung, der Elementarschaden an Schutzmaßnahmen, der Wasserschaden an eine Pump- und Entwässerungsordnung gebunden sein. Diese Letzteren betreffen den täglichen Arbeitsablauf, deshalb lohnt es sich, sie bis zu den Bauleitern hinunterzutragen: Checkliste zur Schadenverhütung, vollständige Übersicht: Beitrag zu den Ausschlüssen.
Die Selbstbeteiligung kann sich nach Schadenart unterscheiden – hinter einer niedrigen Prämie steckt oft eine hohe Selbstbeteiligung, davon handelt die Falle des billigen Angebots. Zuletzt die Regeln zur Schadenmeldung: was, innerhalb welcher Frist, auf welchem Weg gemeldet werden muss. Im Schadenfall führt der primäre Weg immer über die Schadenhotline oder das Online-Portal des Versicherers – den Ablauf zeigt der Beitrag zur Schadenmeldung. Wenn nach der Lektüre der Bedingung noch Fragen offen sind: genau dafür ist die kostenlose Beratung da.
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Als unabhängiger Makler konkurrieren die Versicherer um Sie – nicht umgekehrt. Für die Beratung berechne ich keine Gebühr – die Vermittlungsvergütung zahlt der Versicherer, sie ist Teil der Versicherungsprämie.