Wer zum ersten Mal ein CAR-Angebot sieht, für den ist der wichtigste Orientierungspunkt der zweiteilige Aufbau der Police: Sektion I (Sachteil) und Sektion II (Haftpflicht-Teil). Die beiden behandeln unterschiedliche Schäden, nach unterschiedlicher Logik, mit unterschiedlichen Limiten – und die meisten Missverständnisse entstehen, wenn jemand von der einen die Aufgabe der anderen erwartet.
Der Sachteil basiert auf der Bauleistung: dem Wert der erbrachten Arbeit und des verbauten Materials, der mit dem Projektfortschritt wächst. Daran schließen sich die Hilfsbauten an – Gerüst, Schalung, Container, provisorische Versorgungsleitungen –, per Klausel die Baumaschinen, und einbeziehen lässt sich auch der Altbestand, wenn an einem bestehenden Gebäude gearbeitet wird. Die Sektion folgt der All-Risk-Logik: Sie deckt unerwartete, plötzliche Schäden innerhalb der Grenzen der Ausschlussliste.
Der Haftpflicht-Teil greift, wenn die Bautätigkeit einem anderen Schaden verursacht: Das Nachbargebäude reißt bei der Gründung, ein Gegenstand fällt vom Gerüst, eine Versorgungsleitung wird beschädigt. Er deckt sowohl Sach- als auch Personenschäden, mit eigenen Limiten und eigener Selbstbeteiligung. Wichtig ist, dass die Sektion an das Projekt gebunden ist: Sie gilt auf jener Baustelle, in jenem Zeitraum. Die allgemeine, berufsbezogene Haftpflichtversicherung, die die Firma insgesamt begleitet, ersetzt sie nicht – die beiden ergänzen sich.
Weil bei einem Schaden die erste Frage immer lautet: Wessen Schaden ist es? Dringt Wasser in eine halbfertige Deckenkonstruktion ein, ist das Sache der Sektion I; reißt die Wand im Wohnzimmer des Nachbarn, ist das Sache der Sektion II. Die Limite der beiden Sektionen sind nicht „gegenseitig nutzbar“: Ein hohes Sachteil-Limit hilft nichts, wenn der Haftpflicht-Teil unterdimensioniert ist – und umgekehrt. Beim Angebotsvergleich behandelt unsere Vergleichstabelle die beiden Sektionen deshalb in getrennten Zeilen.
Es gibt drei typische Entscheidungspunkte. Erstens: Die Versicherungssumme des Sachteils sollte dem vollen Wert des Bauwerks folgen – Unterversicherung kann eine anteilige Entschädigung nach sich ziehen. Zweitens: Das Haftpflicht-Limit sollte sich am Umfeld orientieren – bei einer innerstädtischen Baulückenschließung steht mehr auf dem Spiel als auf der grünen Wiese. Drittens: Die Erweiterungen (Altbestand, Gewährleistungszeitraum, Lagerung) sollten zum tatsächlichen Verlauf des Projekts passen. Das sind keine Extras, sondern der Kern der Deckungsgestaltung – darum geht es im Beitrag zur Bedarfsermittlung.
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