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Bauleistungsdeckung: Schutz des entstehenden Werks

Das Herzstück der CAR-Police ist die Deckung der Bauleistung: der Wert, der auf der Baustelle Tag für Tag wächst – von der ausgehobenen Baugrube bis zum schlüsselfertigen Werk. Dieser Artikel erklärt, was „Bauleistung“ genau bedeutet, wie die Deckung dem Baufortschritt folgt und worauf besonders zu achten ist.

Kurz gefasst:
  • Bauleistung = die ausgeführte Arbeit + das bereits eingebaute sowie das vor Ort lagernde, zum Einbau bestimmte Material.
  • Die Deckung folgt dem jeweils aktuellen Wert des Werks – bis zu dem am Schadentag erreichten Baufortschritt.
  • Beistellungen des Auftraggebers und die eigene Leistung zählen ebenfalls zum Wert.
  • Die Schlüsselfrage beim Vertragsabschluss: Die Versicherungssumme sollte den vollständigen erwarteten Wert widerspiegeln.

Was zählt als Bauleistung?

Alles, was im Rahmen des vertraglichen Werks bereits fertiggestellt ist oder auf den Einbau wartet: die Baukonstruktion, die eingebaute Gebäudetechnik und Elektrik, das vor Ort gelagerte Material und vorgefertigte Bauteile. Das Wesen dieser Deckungsart ist, dass sie nicht ein fertiges Objekt schützt, sondern einen wachsenden Wert: am Schadentag genau so viel, wie bis dahin fertiggestellt wurde. Deshalb ist keine monatliche „Neubewertung“ nötig – wohl aber muss der Endbetrag, also die Versicherungssumme, richtig angesetzt sein: der Wert des Werks und die Versicherungssumme.

Gegen welche Schäden schützt sie?

Gegen unvorhergesehene, plötzliche Schäden nach All-Risk-Logik: Sturm und andere Elementarschäden, Feuer, Leitungswasser, Diebstahl und Vandalismus bei Einhaltung der Sicherungsanforderungen sowie Einsturz. Nicht geschützt ist hingegen das Qualitätsrisiko: Die eigene Neuausführung eines mangelhaft errichteten Teils ist kein Versicherungsschaden – der daraus entstehende Folgeschaden ist es hingegen in der Regel. Diese Grenzlinie ist einer der wichtigsten Punkte dieser Deckungsart: Ausschlusskarte.

Typische Punkte, auf die zu achten ist

Drei Situationen verdienen besondere Aufmerksamkeit. Die Vorfertigung: Ein andernorts hergestelltes Bauteil steht unterwegs und am Herstellungsort nicht zwangsläufig unter CAR-Deckung – das regelt die Erweiterung für Lagerung und Transport. Die Beistellung durch den Auftraggeber: Was der Bauherr beistellt (z. B. technologische Anlagen), zählt ebenfalls zum Wert des Werks – es sollte sowohl in der Summe als auch im Wortlaut erfasst sein. Die Teilübergabe: Der übergebene Teil fällt aus der Deckung heraus, der Rest bleibt bestehen – die Dokumentation der Grenzlinie ist im Schadenfall Gold wert: Beginn und Ende.

Was fragen wir bei der Angebotsanfrage?

Für die Bauleistungsdeckung braucht es vier Angaben: Was entsteht (technischer Umfang), für welchen Wert (Gesamtwert, einschließlich Beistellungen), wo (Standortrisiken) und von wann bis wann. Daraus ergibt sich das Rückgrat des Sachteils – die übrigen Erweiterungen bauen darauf auf. Zum vollständigen Überblick: Deckungen-Übersicht, zu den Angaben: Projekt-Datenblatt.

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Dieser Artikel ist rein informativ, enthält allgemeine Informationen und stellt kein Angebot und keine Versicherungs- oder Rechtsberatung dar. Die konkreten Deckungen werden durch die jeweils geltenden Vertragsbedingungen der Versicherer bestimmt; die Sektionsstruktur und der Umfang der Erweiterungen unterscheiden sich von Versicherer zu Versicherer.

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