Gerüst, Schalung, Aussteifung, Containerbüro, provisorischer Stromanschluss: Ohne Hilfsbauten gibt es keine Baustelle – und doch wird bei der Deckungsplanung am wenigsten über sie gesprochen. Dabei ist ihr Schaden doppelt: Sie müssen ersetzt werden, und solange sie fehlen, ruht die Arbeit. Sehen wir uns an, wie sie unter den Schirm der CAR gelangen.
Zwei große Gruppen. Die technischen Hilfskonstruktionen: Gerüst, Schalung, Aussteifung, Baugrubenumschließung, Wasserhaltung – das sind statisch bemessene, wertvolle Systeme, oft aus gemieteten Beständen. Und die Baustelleneinrichtung: Containerbüros, Lager, Zäune, provisorische Versorgungsleitungen, Baustellenzufahrten. Gemeinsam ist ihnen, dass sie nicht Teil des endgültigen Werks sind – deshalb deckt die Deckung der Bauleistung sie allein nicht zwangsläufig ab. Sie gelangen in der Regel als eigener Posten mit eigener Summe in die Police.
Das Gerüst ist der wiederkehrende Hauptdarsteller bei Sturmschäden: Ein schlecht verankertes, mit Planen verhängtes Gerüst verhält sich wie ein Segel – stürzt es um, ist der Schaden dreifach: das Gerüst selbst, die Fassade und gegebenenfalls das Auto des Nachbarn (Letzteres ist bereits eine Angelegenheit des Haftpflicht-Teils). Schäden an Schalung und Aussteifung entstehen meist durch Wasser oder Bodenbewegungen. Das Containerlager wiederum ist das bevorzugte Ziel für Diebstahl – vom Werkzeug bis zum Büro-Laptop.
Den Schaden an gemietetem Gerüst und gemieteter Schalung legt der Mietvertrag in der Regel dem Mieter zur Last – unabhängig davon, ob dieser dafür verantwortlich ist. Dann stellt sich die Frage: Erstreckt sich die Hilfsbauten-Deckung der CAR-Police auf das gemietete Gerät, und zu welchem Wert? Die Abstimmung zwischen Mietbedingungen und Versicherungsschutz ist eine Aufgabe vor Vertragsabschluss – Details dazu: gemietete Maschinen und Geräte.
Beim Vertragsabschluss stellen sich drei Fragen: Wie hoch ist der Spitzenwert des Hilfsbauten-Bestands (in der arbeitsintensivsten Projektphase), welcher Anteil davon ist gemietet, und welche Sicherungsanforderungen gelten (Verankerung, Bewachung, Sturm-Protokoll)? Die Sturm-Bereitschaft sollte fester Bestandteil des täglichen Arbeitsablaufs sein: Checkliste zur Schadenverhütung. So wird die Hilfsbauten-Deckung nicht zum blinden Fleck, sondern zu einem geordneten Posten in der Deckung.
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