Die Fassadendämmung spielt sich an der Grenze zweier Welten ab: oben der Arbeitsbereich, unten das Leben der Straße. Das Gerüst wird für Wochen zum Bestandteil des Gebäudes – und mit ihm nehmen auch die Risiken ein neues Muster an: herabfallende Gegenstände, eine im Sturm flatternde Plane, eine offen gelassene Fassade, ein Einbruchsweg zu den Fenstern der oberen Stockwerke. Betrachten wir das versicherungstechnische Bild dieser Gattung.
Die frische Dämmung und der Putz sind Bauleistung; das Gerüstsystem ist Hilfsbau (oft gemietet – abzustimmen mit dem Mietvertrag: gemietete Geräte); der Schaden an einem Passanten oder einem parkenden Auto ist eine Angelegenheit des Haftpflicht-Teils; die Beschädigung des bestehenden Gebäudes (Fenster, Fensterbänke, Balkone) wiederum fällt unter die Erweiterung für den Altbestand. Ein Arbeitsvorgang – vier Deckungsfragen. Deshalb lohnt es sich, die Fassadenarbeit nicht als „kleines Verputzen“, sondern als System zu betrachten.
Ein mit Schutznetz und Plane verhängtes Gerüst fängt den Wind wie ein Segel ein – das wiederkehrende Schadenbild bei Sturm ist das geneigte, umgestürzte Gerüst, das gleichzeitig die Fassade und die auf der Straße parkenden Autos mit sich reißt. Die gute Praxis (und die übliche Erwartung): bemessene Verankerung, das Öffnen bzw. Entfernen der Plane bei Sturmwarnung, dokumentierte, regelmäßige Gerüstkontrollen. Das Sturm-Protokoll ist Teil der Liste zur Schadenverhütung.
Ein weniger offensichtliches Risiko: Das Gerüst bietet für Wochen einen bequemen Zugang zu den Fenstern der oberen Stockwerke. In Wohn- und Bürogebäuden steigt dadurch das Einbruchsrisiko merklich – die Versicherer der Bewohner und Mieter kennen dieses Phänomen. Die Aufgabe auf Seiten des Bauunternehmers: nächtliche Zugangssperre (Entfernen eines Leiterabschnitts, Alarmanlage), vorherige Information des Auftraggebers und der Bewohner, damit diese die Einrüstung ihrer eigenen Versicherung melden können.
Der Schutz von Gehweg und Zugang (Schutzdach, Umleitung, Absperrung) ist – gemäß den jeweils geltenden Vorschriften – nicht nur eine behördliche und arbeitsschutzrechtliche Frage, sondern auch das Rückgrat der Schadenverhütung im Haftpflichtbereich. Herabfallendes Werkzeug, tropfender Kleber, Staubwolken – all das verursacht Schäden nach außen. Das Haftpflichtlimit ist deshalb in einer bewohnten, verkehrsreichen Umgebung eine der zentralen Bemessungsfragen bei Fassadenarbeiten – beim Vergleich eine eigene Zeile: Vergleichstabelle.
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